Wohnbauförderung (Baukostenzuschüsse) Auszahlungsmodalitäten:
Sonstige Bestimmungen: | - Für Wohnhausneubau: € 1.500,--
- Für den Zubau bzw. Ausbau einer abgeschlossenen Wohnung: € 750,--
- Für den erstmaligen Kauf einer Eigentumswohnung bei Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses: € 750,--
- Für die erstmalige Anschaffung einer Mietkaufwohnung bei Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses: € 750,--
- Zulage pro Kind, für das die Familienbeihilfe des Bundes gewährt wird: € 220,--
- Bei Neubau eines Wohnhauses und bei Zu- bzw. Ausbau einer abgeschlossenen Wohnung: 50 % bei Rohbaufertigstellung und 50 % bei Erteilung der Benützungsbewilligung
- Bei Kauf einer Eigentumswohnung: 100 % bei Bezug der Wohnung
- Bei Anschaffung einer Mietkaufwohnung: 50 % bei Bezug und 50 % bei Kauf der Wohnung
- Der Baukostenzuschuß wird nur jenen Förderungswerbern gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Georgen ob Judenburg haben
- Bei einem vorzeitigen Nutzungsverzicht oder Verkauf bzw. bei einem Wegzug innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt des Zuschusses ist dieser anteilsmäßig an die Gemeinde zurückzuzahlen. Daher haben die Förderungswerber im Ansuchen um die Gewährung eines Baukostenzuschusses eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben.
- Sollte ein Förderungswerber von der Gemeinde bereits einen Baukostenzuschuß bzw. Kinderzulage erhalten haben, so ist diese Förderung in Abzug zu bringen und nur noch eine etwaige Differenz auszuzahlen.
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Geburt eines Kindes: | Babypaket im Werte von € 75,-- |
Geburtstagsehrungen: | Geschenks- oder Fleischkorb im Werte von € 60,-- jeweils zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100. Geburtstag |
Studienbeihilfe: | € 120,-- pro Jahr - Nachweis: Vorlage einer Inskriptionsbestätigung(Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Georgen ob Judenburg) |
Tierzuchtförderung/ Besamungszuschüsse | € 13,50 für eine Besamung oder natürliche Besamung je Rind (für Nachbesamungen gibt es keinen Zuschuß) |
Solaranlagen: Photovoltaikanlagen: siehe auch unsere Detailinformationen zu Solarenergie | € 30,-- je m² Kollektorenfläche € 30,-- je kW/p (max. 5,5 kW/p) |
Scheiterholzgebläsekessel mit Pufferspeicher und Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem siehe auch unsere Detailinformationen zu Biomasseförderungen | € 22,-- je kW gemäß Heizlastberechnung für das zu beheizende Gebäude, maximal: € 581,40 |
Zentralheizungsanlage mit Hackschnitzel oder Pellets siehe auch unsere Detailinformationen zu Biomasseförderungen | € 30,-- je kW gemäß Heizlastberechnung für das zu beheizende Gebäude, maximal: € 726,72 |